Restzahlung für Urlaub – was man tun kann

22.07.2020

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In Zeiten von Corona ist die Urlaubsplanung eine echte Herausforderung – gerade wenn die Restzahlung für den gebuchten Urlaub fällig wird. Hier fragen sich viele Verbraucher, angesichts einer gewissen Unsicherheit, ob sie jetzt die fällige Restzahlung für ihre gebuchte Pauschalreise vornehmen sollten.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berät, wie man versuchen kann, das Herauszögern der Restzahlung geltend zu machen: Durch die sogenannte „Unsicherheits-Einrede“.

Auch die Verbraucherzentrale Thüringen rät zu diesem einfachen Schritt. „Die letzte Rate wird in der Regel vier Wochen vor Reiseantritt fällig. Bis zu diesem Zeitraum sollten Verbraucher warten, und prüfen wie sich die Lage im Urlaubsland oder in der Region im Inland entwickelt“, sagt der Jurist Ralf Reichertz, Referatsleiter für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Über diesen Link kann man den Musterbrief zur Unsicherheits-Einrede herunterladen.

 

Fotonachweis: Shutterstock 260573669

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